Sachkundenachweis Betäuben und Töten von landwirtschaftlichen Nutztieren
Das Landwirtschaftliche Bildungszentrum Echem bietet in enger Zusammenarbeit mit dem Beratungs- und Schulungsinstitut für Tierschutz bei Transport und Schlachtung (bsi Schwarzenbek) einen Lehrgang zum Erwerb des Sachkundenachweis nach Tierschutzgesetz und der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 bzw. nationaler Tierschutz-Schlachtverordnung für die Tierarten Rind und Schwein am LBZ Echem an.
Zielgruppe:
Landwirte, Hausschlachter, Direktvermarkter, Beschäftigte (handwerklicher) Schlachtbetriebe, interessierte Privatpersonen
Es werden die benötigten Kenntnisse für das Ausführen folgender sachkundepflichtiger Tätigkeiten vermittelt:
- Handhabung und Pflege vor der Ruhigstellung
- Ruhigstellung vor der Betäubung
- Betäubung und deren Bewertung
- Einhängen und Hochziehen nach der Betäubung
- Entbluten
Der Umgang mit den Betäubungsgeräten wird im LBZ Echem beispielhaft demonstriert und geübt („Trockenübung“ ohne Tiere). Praktische Übungen im Schlachtbetrieb finden nicht statt. Am nächsten Tag werden diese Tätigkeiten bei jedem Teilnehmer im Schlachthof am Tier geprüft. Der Kurs ist auf maximal 10 Teilnehmer begrenzt, um ein intensives Lernen in der Kleingruppe zu ermöglichen.
Bei erfolgreicher mündlicher, schriftlicher und praktischer Prüfung erhalten die Teilnehmer eine Sachkunde-Bescheinigung. Damit beantragen sie den Sachkunde-Nachweis beim zuständigen Veterinäramt.
Wichtige Hinweise:
- Der sichere Umgang mit dem Messer kann in der kurzen Zeit des Lehrgangs nicht jedem Teilnehmer vermittelt werden.
- Die Teilnehmer, die noch keine Erfahrung beim Umgang mit Schlachtmessern haben müssen daher den Hautschnitt und den Entbluteschnitt vor dem Kurs unter sachkundiger Aufsicht praktisch üben.
- Wir unterstützen Sie dabei gerne bei der Suche nach geeigneten Schlachtbetrieben.
- Jeder, der ein Tier schlachtet oder tötet muss sachkundig sein. Einen amtlichen Sachkundenachweis benötigen Personen, die im Rahmen eines Unternehmens Tiere auf der Rampe oder im Stall betreuen, in die Betäubungseinrichtungen zutreiben, sie ruhigstellen, betäuben, einhängen und hochziehen oder entbluten. Für die Schlachtung eigener Tiere zum privaten Eigenverbrauch („Hausschlachtung") oder das Töten einzelner Tiere im Bestand („Nottötung“) ist nicht unbedingt ein Sachkundenachweis erforderlich. Im Zweifelsfall halten Sie Rücksprache mit dem zuständigen Veterinäramt.
- Die mündliche und schriftliche Prüfung (Ankreuztest) erfolgen auf Deutsch. Abweichungen hiervon nur nach vorheriger Absprache.
- Das Betäuben und Töten lebender Tiere wird im Kurs nicht geübt. Am Schlachthof erfolgt direkt die praktische Prüfung. Alle Teilnehmer/innen sollten das Betäuben und Entbluten daher bereits im Vorfeld unter Aufsicht und Anleitung einer sachkundigen Person einige Male erfolgreich durchgeführt haben (Rinder werden bei der Prüfung in einer Falle betäubt, die Teilnehmer stehen links vom Tier. Die Entblutung der Rinder erfolgt im Hängen per Halsschnitt und bei den Schweinen im Hängen per Bruststich).
- Die Möglichkeit der praktischen Prüfung beim Rind kann auf Grund schwankender täglicher Schlachtzahlen nicht garantiert werden. Falls zu wenige Rinder vorhanden sind wird nur die Theorie bescheinigt und die praktische Prüfung muss anderweitig nachgeholt werden.
- Kurzfristige Terminverschiebungen können auf Grund des Schlachtaufkommens am Standort der praktischen Prüfung möglich sein. Insofern halten wir uns eine kurzfristige Terminverschiebung vor.
Termine für 2019: 13.03. bis 14.03.2019
18.09. bis 19.09.2019
Ort: Landwirtschaftliches Bildungszentrum Echem, Zur Bleeke 6, 21379 Echem
Kosten: 435,00 €
Bei Bedarf können Sie eine Übernachtung mit Abendessen und Frühstück für gesamt 43,50 € hinzubuchen.
Eine Rechnung über den ausgeschriebenen Betrag erhalten Sie vor Lehrgangsbeginn. Eine Teilnahme am Lehrgang ist nur möglich, wenn der Rechnungsbetrag vor Lehrgangsbeginn bezahlt ist.
Gute Deutschkenntnisse sind Voraussetzung für die mündliche und schriftliche Prüfung.
Mitzubringen sind Arbeitskleidung (Schürze und Gummistiefel) sowie ein gültiger Personalausweis und Schreibzeug.
- Anmeldung Nutztiere (PDF, 170 KB)