Arbeiten im Freien- Sommer, Sonne, Sonnenschutz!

Neben Wind und Wetter, kann die UV-Strahlung der Sonne zu einem Gesundheitsrisiko werden. Viele Beschäftigte der Grünen Branche arbeiten regelmäßig im Freien. Sonnenlicht macht gute Laune und steigert das Wohlbefinden. Intensive UV-Strahlung kann aber zu Haut- und Augenschäden führen. Wer lange und regelmäßig im Freien arbeitet, sollte geeigneten Sonnenschutz nutzen.

Sonnenschutz - © HaiYen Trinh © HaiYen Trinh
Die Sonne genießen - das ist ein wichtiger Programmpunkt für viele Urlauber. Für Beschäftigte die im Freien arbeiten, kann die strahlende Sonne aber genauso unangenehm werden wie Wind und Regen. Zudem kann ein Übermaß an UV-Strahlung die Haut schädigen und das Hautkrebsrisiko erhöhen. Durch geeigneten Sonnenschutz soll neben Hauterkrankungen auch Erkrankungen am Auge, wie eine Bindehautentzündung oder langfristige Schädigungen wie z.B. dem Grauen Star vorgebeugt werden.

So können Sie sich und Ihre Mitarbeiter sinnvoll schützen:

Technische Hilfen

  • Arbeitsbereiche mit Schirmen oder Sonnensegeln ausstatten
  • Unterstellmöglichkeiten für Pausen im Schatten schaffen
  • Baumaschinen mit UV-Schutz und Klimaanlagen ausrüsten

Kleidung

  • körperbedeckende Kleidung aus Baumwolle oder kühlenden Materialien nutzen
  • geeignete Kopfbedeckungen mit Nacken- und Ohrenschutz oder breitkrempige Hüte tragen
  • Augen mit Sonnenschutzbrillen inkl. Seitenschutz einsetzen

Arbeitsorganisation

  • Beschäftigte über Gefahren durch UV-Strahlung und Vorhersagemöglichkeiten (UV-Index-DWD) zum Beispiel durch Apps informieren
  • möglichst viel im Schatten oder in geschlossenen Räumen erledigen
  • Arbeiten im Freien – wenn möglich – nicht in der Mittagszeit ausführen, lieber frühmorgens oder spätnachmittags
  • bei längeren Arbeiten im Freien für Schichtwechsel sorgen
  • Beschäftigten mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung (beispielsweise regelmäßig mehr als eine Stunde bei hohem Sonnenstand) eine arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten

… und sonst?

  • ausreichend Getränke (vor allem Wasser) zur Verfügung stellen
  • unparfümierte UV-Schutzmittel für nicht bedeckte Körperteile (Gesicht, Hände) mit hohem Lichtschutzfaktor (LSF) nutzen – mindestens LSF 30, besser LSF 50+
  • Erste Hilfe für den Fall eines Hitzschlags sicherstellen
  • bei Entsendung von Beschäftigten ins äquatornahe Ausland Sonnenschutzkleidung zur Verfügung stellen

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.svlfg.de/sonnenschutz

 

Bei der Auswahl der richtigen Sonnenbrille unterstützt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV); u. a. bietet ein Aushang zur Wahl des richtigen Sonnenschutzes eine gute Entscheidungshilfe. sonnenbrille-auswaehlen-aushang.pdf (dguv.de)

Weitere Informationen liefert die DGUV-Regel 112-192 DGUV Regel 112-192 Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz | DGUV Publikationen

 

Und wer trägt die Kosten für die Sonnenschutzbrille?

Ergibt die Prüfung der Gefährdungsbeurteilung, dass ein UV-Schutz für die Augen notwendig ist, so muss der Arbeitgebende einen geeigneten Augenschutz zur Verfügung stellen.

Für Brillenträger kann dies eine entsprechende Aufsteck- oder Überbrille sein. Eine Sonnenschutzbrillle in Sehstärke bleibt eine freiwillige Leistung des Arbeitgebenden.

Autorin: Gabriele Ritterhoff

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