Arbeitnehmer haben Anspruch auf gespeicherte Daten
Der Chef muss seinen Mitarbeitern Auskunft geben, welche Daten er über sie gesammelt hat – sogar in Form einer Datenkopie. Dies garantiert die Datenschutz-Grundverordnung.
Ihre Personaldaten, inklusive so sensibler Daten wie Leistungs- und Verhaltensbewertungen und die Ergebnisse interner Ermittlungen, können Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern herausverlangen. Das hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschieden.
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