Krank während Freizeitausgleich
Wer beim Überstunden „abbummeln“ erkrankt, hat meist keinen Anspruch auf Zeitgutschrift.
Wer als Arbeitnehmer im Erholungsurlaub krank wird, bekommt diese Tage gutgeschrieben, da der Erholungszweck in diesem Fall nicht gegeben ist. Dies ist durch das Bundesurlaubsgesetz geregelt.
Anders verhält es sich bei Krankschreibungen während des Freizeitausgleichs. Nach der Rechtsprechung trägt der Arbeitnehmer das Risiko einer Arbeitsunfähigkeit während des Zeitausgleichs und die Stunden können somit nicht nachgeholt werden.
Eine Ausnahme kann hier aber sein, wenn ein Freistellungsanspruch tariflich geregelt ist. Dies wurde im Februar durch das Bundesarbeitsgericht bestätigt.