Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 13.09.2022 in einem Beschlussverfahren entschieden: In Deutschland besteht eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung.
Nach Auffassung der BAG besteht die Pflicht für jeden Arbeitgebenden die Arbeitszeiten der Beschäftigten aufzuzeichnen.
Hier finden Sie die ersten Fragen und Antworten: Ein neues Arbeitszeitrecht kommt – die Arbeitszeit muss (elektronisch/digital) erfasst werden! - ETL Rechtsanwälte (etl-rechtsanwaelte.de)